Selbstprüfung als Kompetenz einer Bildungsorganisation. Wie führe ich eine Selbstprüfung durch und erstelle einen Bericht? Selbstprüfung oh

[Name der Firma]

Diese Verordnung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vom 14. Juni 2013 N 462 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung der Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung“, der Charta von [Name der Organisation] und legt die Regeln für die Vorbereitung und Organisation der Selbstprüfung durch [Name der Organisation] (im Folgenden als Organisation bezeichnet) fest.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Ziele der Selbstprüfung bestehen darin, die Verfügbarkeit und Offenheit von Informationen über den Stand der Bildungsaktivitäten der Organisation sowie die Erstellung eines Berichts über die Ergebnisse der Selbstprüfung (im Folgenden als Bericht bezeichnet) sicherzustellen ).

1.2. Die Selbstprüfung wird von der Organisation jährlich durchgeführt.

1.3. Das Selbstprüfungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

Planung und Vorbereitung von Selbstprüfungsarbeiten;

Organisation und Durchführung der Selbstprüfung;

Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse und Erstellung eines darauf basierenden Berichts;

Prüfung des Berichts von [Name des Leitungsorgans der Organisation].

1.4. Die Bedingungen, die Form der Selbstprüfung und die Zusammensetzung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen werden von der Organisation unabhängig in der in dieser Ordnung festgelegten Weise festgelegt.

2. Planung und Vorbereitung von Selbstprüfungsarbeiten

2.1. Die Selbstprüfung wird auf Beschluss von [Name des Leitungsorgans der Organisation] durchgeführt.

2.2. [Name der Position des Leiters der Organisation] erlässt eine Anordnung über das Verfahren, die Fristen für die Durchführung einer Selbstprüfung und die Zusammensetzung der Personen für die Durchführung einer Selbstprüfung (im Folgenden Arbeitsgruppe genannt).

2.3. Vorsitzender der Arbeitsgruppe ist [Funktionsbezeichnung des Leiters der Organisation].

2.4. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören: [gegebenenfalls einfügen].

2.5. Zur Vorbereitung der Selbstprüfung führt der Vorsitzende des Arbeitskreises ein organisatorisches Vorbereitungstreffen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises durch, bei dem:

Ein Plan zur Durchführung einer Selbstuntersuchung wird geprüft und genehmigt;

Jedem Mitglied der Arbeitsgruppe werden im Rahmen der Selbstprüfung Arbeitsgebiete der zu untersuchenden Organisation zugeordnet;

Die im Rahmen der Selbstprüfung zu untersuchenden und zu beurteilenden Fragen werden geklärt;

Die Bedingungen der vorläufigen und endgültigen Prüfung der Ergebnisse der Selbstprüfung werden festgelegt;

Für die Koordinierung der Arbeiten zur Selbstprüfung und für die Zusammenstellung und Formalisierung der Ergebnisse der Selbstprüfung werden Verantwortliche benannt.

2.6. Der Selbstprüfungsplan beinhaltet:

Durchführung einer Bewertung der Bildungs- und Bildungsaktivitäten, der Verwaltungsstruktur der Organisation, des Inhalts und der Qualität der Ausbildung der Schüler, der Organisation des Bildungsprozesses, der Qualität des Personals, der pädagogischen, methodischen, Informationsunterstützung, der materiellen und technischen Basis, der Funktionieren des internen Systems zur Bewertung der Qualität von Bildung, medizinischer Versorgung, Verpflegung;

Analyse der Leistungsindikatoren der Organisation.

3. Organisation und Durchführung der Selbstprüfung

3.1. Die Organisation der Selbstprüfung erfolgt gemäß dem Durchführungsplan, der durch Beschluss der Arbeitsgruppe angenommen wird.

3.2. Bei der Bewertung von Bildungsaktivitäten:

Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der im Selbstprüfungsplan enthaltenen Bereiche und Themen wird gegeben;

Das allgemeine Merkmal der Organisation ist gegeben;

Es werden Informationen zur Verfügbarkeit von Titeldokumenten bereitgestellt [Lizenz für das Recht zur Durchführung von Bildungsaktivitäten, Bescheinigung über die Eintragung in das einheitliche staatliche Register juristischer Personen, Satzung usw.];

Es wird über die Dokumentation der Organisation [Verträge mit den Eltern, Personalakten der Schüler, Arbeitsprogramme, Lehrplan etc.] informiert;

Es werden Informationen über die Dokumentation der Organisation in Bezug auf die Arbeitsbeziehungen bereitgestellt [Personalakten, Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, Tarifvertrag, interne Arbeitsvorschriften usw.].

3.3. Bei der Bewertung des Managementsystems einer Organisation:

Die Charakteristik des in der Organisation entwickelten Managementsystems ist gegeben;

Eine Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz des aktuellen Managementsystems in der Organisation wird gegeben;

Es wird bewertet, ob die Koordinierung der Aktivitäten der pädagogischen, medizinischen und psychologischen Arbeit in der Organisation sichergestellt ist;

Es wird eine Bewertung der Sozialarbeit der Organisation gegeben (die Arbeit eines Lehrerpsychologen);

Eine Bewertung der Interaktion zwischen der Familie und der Organisation wird gegeben;

Bewertet wird die Arbeitsorganisation zur Leistungserbringung [Vorhandensein eines ordnungspolitischen Rahmens, Einhaltung gesetzlicher Normen etc.].

3.4. Bei der Beurteilung von Inhalt und Qualität der Ausbildung der Studierenden:

Der Stand der Bildungsarbeit wird analysiert und bewertet;

Der Stand der Weiterbildung wird analysiert und bewertet;

Eine Analyse der Arbeit wird durchgeführt, um die Meinungen der Teilnehmer an Bildungsbeziehungen zu den Aktivitäten der Organisation zu untersuchen.

Die Qualität der Ausbildung der Studierenden wird analysiert und bewertet.

3.5. Bei der Beurteilung der Organisation des Bildungsprozesses werden analysiert und bewertet:

Der Lehrplan der Organisation, ihre Struktur, Merkmale, Umsetzung;

Analyse der Studentenbelastung;

Analyse von Arbeitsformen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf;

Informationen zur Belegung von Gruppen;

Organisation der Ausbildung im Rahmen von Sonderausbildungsprogrammen (Justizvollzugsanstalten);

- [andere Indikatoren].

3.6. Bei der Beurteilung der Personalqualität wird Folgendes analysiert und bewertet:

Professionelles Niveau des Personals;

Anzahl der an Hochschulen studierenden Lehrkräfte mit akademischem Grad, akademischer Titel, personelle Ausstattung der Organisation;

Das System der Arbeit zur Fortbildung und Umschulung des Lehrpersonals und seine Wirksamkeit;

- [andere Indikatoren].

3.7. Bei der Beurteilung der Qualität der pädagogischen und methodischen Unterstützung wird Folgendes analysiert und bewertet:

Das System der methodischen Arbeit der Organisation;

Nutzung und Verbesserung von Bildungstechnologien, einschließlich Remote-Technologien;

- [andere Indikatoren].

3.8. Bei der Bewertung der Qualität der Bibliotheks- und Informationsunterstützung wird Folgendes analysiert und bewertet:

Bereitstellung von pädagogischen, pädagogisch-methodischen und Belletristik;

Die Gesamtzahl der Speichereinheiten des Bibliotheksfonds;

- [andere Indikatoren].

3.9. Bei der Beurteilung der Qualität der materiellen und technischen Basis wird Folgendes analysiert und bewertet:

Zustand und Nutzung der materiellen und technischen Basis [Informationen über die Verfügbarkeit von Gebäuden und Räumlichkeiten für die Organisation von Bildungsaktivitäten usw.];

Einhaltung von Brand- und Anti-Terror-Sicherheitsmaßnahmen in der Organisation [Verfügbarkeit von automatischen Feuermeldern, Feuerlöschern, Panikknöpfen, Überwachungskameras, Serviceverträgen mit relevanten Organisationen usw.];

Der Zustand des Territoriums der Organisation [der Zustand des Zauns und der Beleuchtung des Geländes, das Vorhandensein und der Zustand der erforderlichen Verkehrszeichen usw.]

3.10. Bei der Beurteilung der Qualität der medizinischen Betreuung einer Bildungseinrichtung wird das Gesundheitssystem der Schüler analysiert und bewertet:

Medizinische Versorgung, Bedingungen für Freizeitarbeit;

Das Vorhandensein einer Arztpraxis, deren Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften;

Die Häufigkeit medizinischer Untersuchungen durch Mitarbeiter der Organisation;

Analyse der Inzidenz von Schülern;

Angaben zu Verletzungsfällen bei Schülern;

Ausgewogener Zeitplan in Bezug auf die Einhaltung der Hygienestandards

- [andere Indikatoren].

3.11. Bei der Beurteilung der Qualität der Verpflegung wird Folgendes analysiert und bewertet:

Die Arbeit der Verwaltung zur Kontrolle der Kochqualität;

Verträge mit Produktlieferanten;

Lebensmittelqualität;

Verfügbarkeit der erforderlichen Dokumentation;

- [andere Indikatoren].

3.12. Bei der Beurteilung der Funktionsweise des internen Systems zur Beurteilung der Bildungsqualität wird Folgendes analysiert und bewertet:

Verfügbarkeit von Dokumenten, die das Funktionieren des internen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität regeln;

Das Vorhandensein einer Person, die für die Organisation des Funktionierens des internen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität verantwortlich ist;

Der Arbeitsplan der Organisation, um das Funktionieren des internen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität und seiner Umsetzung sicherzustellen;

Bewusstsein der Teilnehmer an Bildungsbeziehungen über das Funktionieren des internen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität;

- [andere Indikatoren].

4. Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse und Erstellung eines Berichts

4.1. Informationen, die durch das Sammeln von Informationen gemäß dem genehmigten Selbstprüfungsplan erhalten wurden, werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe spätestens am [Uhrzeit] an die Person weitergeleitet, die für die Zusammenstellung und Verarbeitung der Ergebnisse der Selbstprüfung der Organisation verantwortlich ist. vor der Vorbetrachtung des Arbeitskreises der Ergebnisse der Selbstprüfung.

4.2. Die für die Zusammenstellung und Präsentation der Ergebnisse der Selbstprüfung der Organisation verantwortliche Person fasst die gewonnenen Daten zusammen und erstellt sie in Form eines Berichts.

4.3. Der Bericht enthält einen analytischen Teil und die Ergebnisse der Analyse der Leistungsindikatoren der Organisation.

4.4. Während der vorläufigen Prüfung des Berichts klärt die Arbeitsgruppe bestimmte Fragen, äußert sich zu der Notwendigkeit, zusätzliche Informationen zu sammeln, und diskutiert Schlussfolgerungen und Vorschläge auf der Grundlage der Ergebnisse der Selbstprüfung.

4.5. Nach der abschließenden Prüfung der Ergebnisse der Selbstprüfung wird die endgültige Form des Berichts zur Prüfung an [Name des Leitungsorgans] gesendet.

4.6. Der Bericht wird im Auftrag von [benannte Stellen des Leiters] genehmigt und mit dem Siegel der Organisation beglaubigt.

4.7. Der Bericht wird im Internet auf der offiziellen Website veröffentlicht und an den Gründer [Bildungsorganisationen der Hochschulbildung, Berufsbildungsorganisationen, Organisationen der zusätzlichen Berufsbildung, Organisationen der Zusatzbildung - bis spätestens 20. April sowie allgemeine Bildungsorganisationen und Vorschulen gesendet Bildungsorganisationen - bis spätestens 1. September] des laufenden Jahres .

Eines der Hauptziele der Selbstprüfung besteht darin, die Verfügbarkeit und Offenheit von Informationen über die Aktivitäten der Organisation sicherzustellen. Berichtszeitraum ist das vorangegangene Kalenderjahr. Das Ergebnis muss auf der Website der Bildungseinrichtung eingestellt und an den Stifter übermittelt werden.

Die Ergebnisse der Selbstprüfung werden in Form eines Berichts erstellt, der den analytischen Teil und die Ergebnisse der Kennzahlenanalyse umfasst. Der analytische Teil geht davon aus:

    Analyse der empfangenen Daten.

    Identifizierung kausaler Zusammenhänge.

    Identifizierung aufkommender Trends.

    Formulierung von Problemen.

    Vorschlag möglicher Lösungen.

Ein ausführlicher Bericht ist keine reine Formsache. Es ist für Eltern, Partner der Organisation und die Mitarbeiter selbst von Interesse.

Die Fristen, die Form der Selbstprüfung und die Zusammensetzung der Teilnehmer werden von der Bildungseinrichtung selbstständig festgelegt. Dies bedeutet die Möglichkeit, die am besten geeigneten Formen für eine angemessene Bewertung der Aktivitäten auszuwählen und alle Spezialisten (einschließlich Eltern und Experten auf Vertragsbasis) für die Untersuchung einzubeziehen.

Wenn die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (vor dem 20. April) bereitgestellt werden oder nicht wahr sind, droht dem Manager eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.000 bis 3.000 Rubel (Artikel 5.39 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten).

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Was wird bewertet

    Managementsysteme für Bildungsorganisationen. Es gibt keine klaren Anweisungen in den Vorschriften, wie Managementsysteme zu auditieren sind und wie Informationen über die Ergebnisse der Bewertung bereitzustellen sind. Da alle Managemententscheidungen in der Regel durch lokale Vorschriften (LNA) geregelt werden, wird dieser Indikator in der Regel auf deren Grundlage bewertet.

    Organisation des Bildungsprozesses.

    Nachfrage nach Absolventen. Es ist ziemlich einfach, die Nachfrage nach Absolventen von Berufsbildungsorganisationen einzuschätzen, aber Absolventen von allgemeinen Bildungseinrichtungen sind viel schwieriger. Echte Indikatoren können nur die wenigen Bildungseinrichtungen liefern, deren Absolventen beim Eintritt in die Berufsbildungseinrichtungen bevorzugt werden. In anderen Fällen bleibt die Frage offen. Einige Schulen geben als Indikator den Prozentsatz der Absolventen an, die Universitäten und Hochschulen betreten – in diesem Fall sollte der Schwerpunkt auf die Erlangung staatlich finanzierter Studienplätze gelegt werden.

    Die Qualität der personellen, pädagogischen, methodischen, Bibliotheks- und Informationsunterstützung. Sie können nach verschiedenen Parametern auswerten. Beispielsweise sollte der Bericht die Ergebnisse der Teilnahme von Mitarbeitern an verschiedenen Berufswettbewerben, die Qualifikationskategorien von Lehrern usw. enthalten.

    Material und technische Basis.

    Das Funktionieren des schulinternen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität und die Analyse von Leistungsindikatoren, die vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft Russlands festgelegt wurden. Es ist darauf zu achten, dass eine Analyse erforderlich ist und nicht nur Indikatoren präsentiert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass verschiedene Arten von Organisationen unterschiedliche Indikatoren haben.

Lesen Sie auch:

Die Zustandsanalyse vieler Tätigkeitsbereiche kann laut Experten nur auf Basis von LNA durchgeführt werden. Um die Offenheit der Informationen zu gewährleisten, werden lokale Gesetze auch auf der Schulwebsite veröffentlicht.

Schauen Sie sich die Webinar-Reihe an:

"Lokale Vorschriften: von der Theorie zur Praxis" Teil 1 Teil 2 Teil 3

Das Selbstprüfungsverfahren kann zu einem sehr effektiven Instrument werden, um Managemententscheidungen zu treffen und ein Entwicklungsprogramm zu entwickeln, das dazu beiträgt, den Grad der Einhaltung moderner Bildungsstandards durch eine Schule (oder eine andere Organisation) zu erhöhen. Daher ist es besser, die Analyse nicht formell, sondern verantwortungsbewusst anzugehen und sich zusätzliche Ziele zu setzen.

Dass es keine "perfekte Führungskraft" gibt, weil eine Person einfach nicht in der Lage ist, alle vier Rollen, die für eine effektive Führung einer Organisation erforderlich sind, gleichermaßen gut zu erfüllen: Erzeuger von Ergebnissen, Verwalter, Unternehmer und Integrator zu sein. An die Stelle der nicht existierenden „idealen Führungskraft“ soll ein komplementäres Team von Managern treten, von denen jedes Mitglied in der Lage ist, eine der Rollen perfekt auszufüllen, und den Rest auf einem akzeptablen Niveau besitzt.

Sollte die NRO eine Verordnung zur Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung als lokales Gesetz erlassen? Während der Akkreditierungsprüfung äußerten sich die Experten unzufrieden mit dem Vorhandensein einer solchen Verordnung in der Schule.

Antworten

Es sollte nicht, aber es hat das Recht, in einem solchen Gesetz die Fragen seiner eigenen Zuständigkeit zu diesem Thema zu regeln.

Begründung

Das Verfahren zur Durchführung einer Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung wird vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft genehmigt. Gleichzeitig legt die Bildungseinrichtung organisatorische Fragen (Laufzeit, Personenzusammensetzung etc.) eigenständig fest. Dementsprechend besteht keine Notwendigkeit, ein lokales Gesetz zu erlassen, das den Inhalt des etablierten Verfahrens dupliziert. Gleichzeitig hat die Organisation das Recht, Angelegenheiten ihrer eigenen Zuständigkeit zu regeln.

Der Bericht über die Selbstprüfung der PA wird jährlich in der vorgeschriebenen Weise erstellt und auf der Website veröffentlicht (Teil 2 von Artikel 29 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“) ).

<…>Achtung: Das Verfahren zur Durchführung einer Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung wurde auf Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vom 14. Juni 2013 Nr. 462 (im Folgenden als Verfahren bezeichnet) genehmigt.<…>

<…>Die Leistungsindikatoren einer Bildungsorganisation, die einer Selbstprüfung unterliegen, wurden auf Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vom 10. Dezember 2013 genehmigt.<…>

Die Selbstprüfung wird von der Organisation jährlich durchgeführt. Die Bedingungen, die Form der Selbstprüfung und die Zusammensetzung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen werden von der Organisation unabhängig festgelegt (Verfahren zur Durchführung der Selbstprüfung durch eine Bildungsorganisation, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Russlands vom Juni 14, 2013 Nr. 462).

Eine Bildungsorganisation erlässt lokale Vorschriften, die die Regeln für Bildungsbeziehungen enthalten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation in der in ihrer Charta vorgeschriebenen Weise (Bundesgesetz Nr. 273-FZ).

Aktuell aktuell:

Position

zum Verfahren zur Durchführung eines Selbstprüfungsverfahrens

Bildungsorganisation

Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Verordnung wurde gemäß Artikel 29 Teil 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2012, Nr. 53, Art. 7598; 2013, Nr. 19, Art. 2326); Das Verfahren zur Durchführung einer Selbstprüfung durch eine Bildungsorganisation (genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 01.01.01 Nr. 000).

1.2 Diese Verordnung definiert die grundlegenden Normen und Grundsätze für die Durchführung der Selbstprüfung in der MAOU „Secondary School No. 10“ in der Stadt Chaikovsky, Perm Territory“ (im Folgenden als Schule bezeichnet).

1.3 Selbstprüfung - Assessment-Verfahren (Self-Assessment). Der Prozess der Selbstprüfung ist die kognitive Aktivität von Lehrern, Schülern und Leitern der Schule, die systemischer Natur ist und darauf abzielt, das Bildungsumfeld und den pädagogischen Prozess zu entwickeln und die Aktivitäten des Schulteams und seiner Leiter zu korrigieren.

Zweck der Selbstprüfung:

Der Zweck der Selbstprüfung einer Bildungsorganisation besteht darin, die Verfügbarkeit und Offenheit von Informationen über die Aktivitäten der Organisation sicherzustellen, einen Bericht über die Ergebnisse der Selbstprüfung zu erstellen; Durchführung einer internen Prüfung zum Zweck einer umfassenden Analyse der Aktivitäten der MAOU „Secondary School No. 10“ für die drei Jahre vor der staatlichen Anerkennung;

Das Selbstprüfungsverfahren trägt dazu bei:

1. Feststellung der Einhaltung der Kriterien für Indikatoren der staatlichen Anerkennung, Bildungsziele und soziale Garantien.

2. Reflektierende Bewertung der Ergebnisse der Aktivitäten der Lehrkräfte, Kenntnis ihrer Ziele und Zielsetzungen und des Grads ihrer Erreichung.

3. Möglichkeiten, ihre Leistungen zu erklären, Unterscheidungsmerkmale.

4. Bestehende Problembereiche markieren.

5. Setzen Sie einen Vektor für die Weiterentwicklung der Schule.

Das Selbstprüfungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

1. Planung und Vorbereitung der Arbeit zur Selbstprüfung der Organisation.

2. Organisation und Durchführung der Selbstprüfung in der Organisation.

3. Verallgemeinerung der erhaltenen Ergebnisse und auf ihrer Grundlage die Erstellung eines Berichts.

4. Der Zeitpunkt, die Form der Selbstprüfung, die Zusammensetzung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen wird von der Organisation selbstständig festgelegt.

Informationsquellen:

1. Reglementierungsdokumente, Arbeitsdokumente, die die Aktivitäten des öffentlichen Vereins regeln (analytische Materialien, Pläne und Analysen der Arbeit, Programme, Stundenpläne, zusätzliche Bildung, statistische Daten).

2. Analyse und Ergebnisse der Verwaltungstests in den letzten (4, 9) Klassen, die die Qualität der Absolventenausbildung bestimmen (durchgeführt während der Selbstprüfungsphase).

3. Die Ergebnisse der Befragung der Teilnehmer am Bildungsprozess (Bestimmung des Grads der Zufriedenheit mit dem Bildungsprozess).

Formular zur Übermittlung von Informationen:

Vom Pädagogischen Rat genehmigter Selbstprüfungsbericht für Papier- und elektronische Medien.

Der Leiter der Bildungseinrichtung erlässt eine Anordnung über das Verfahren, den Zeitpunkt der Selbstprüfung und die Zusammensetzung der Kommission.

Vorsitzender der Kommission ist der Direktor.

Die Selbstprüfungskommission prüft die analytischen Materialien der Kommissionsmitglieder in den Tätigkeitsbereichen der Bildungsorganisation und legt sie dem Pädagogischen Rat zur Beratung vor.

Basierend auf den Ergebnissen der Selbstprüfung wird ein Bericht erstellt, der die Ergebnisse zusammenfasst und konkrete Schlussfolgerungen enthält.

Der Selbstprüfungsbericht muss folgende Anforderungen erfüllen: Prägnanz der Darstellung, Übersichtlichkeit (Tabellen, Grafiken, Diagramme, die die Dynamik der Entwicklung des OO widerspiegeln, etc.), Verlässlichkeit und Aussagekraft der Merkmale.

Der Bericht wird dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Perm-Territoriums spätestens zwei Monate vor den Fristen für die Akkreditierungsprüfung auf Papier und elektronischen Medien vorgelegt, die auf der offiziellen Website der Bildungseinrichtung im Internet veröffentlicht sind.

Aufbau des Selbstprüfungsberichts

1. Einführung

2. Organisatorische und rechtliche Unterstützung von Bildungsaktivitäten

3. Verwaltungssystem für Bildungseinrichtungen

4. Klassenstruktur

6. Die Qualität der Hochschulausbildung

7. Bedingungen für die Durchführung von Bildungsprogrammen

7.1. Personalbesetzung

7.2. Pädagogische und methodische Unterstützung

7.3. Informationen und technische Ausstattung

7.4. Logistik, soziale Bedingungen

8. Pädagogische Arbeit

9. Bedingungen, die die Sicherheit des Bildungsumfelds gewährleisten

10. Angaben zur Behebung von Mängeln, die bei der vorangegangenen Akkreditierung festgestellt wurden

11. Schlussfolgerungen zur Bereitschaft der Bildungseinrichtung für das staatliche Akkreditierungsverfahren.

Gemäß Artikel 29 Teil 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2012, N 53, Art. 7598; 2013, N 19, Art. 2326) bestellen:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zur Durchführung einer Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung.

2. Erkennen Sie die Anordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation vom 26. Januar 2012 N 53 "Über die Genehmigung der Regeln für die Durchführung der Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung oder wissenschaftliche Organisation" (registriert vom Ministerium) als ungültig an der Justiz Russlands vom 12. April 2012, Registrierung N 23821).

Minister D. Liwanow

Das Verfahren zur Durchführung einer Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung

1. Dieses Verfahren legt die Regeln für die Durchführung der Selbstprüfung durch eine Bildungseinrichtung (im Folgenden als „Organisationen“ bezeichnet) fest.

2. Die Ziele der Selbstprüfung sind die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Offenheit von Informationen über die Aktivitäten der Organisation sowie die Erstellung eines Berichts über die Ergebnisse der Selbstprüfung (im Folgenden als Bericht bezeichnet).

3. Die Organisation führt jährlich eine Selbstprüfung durch.

4. Das Selbstprüfungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

Planung und Vorbereitung von Arbeiten zur Selbstprüfung der Organisation;

Organisation und Durchführung der Selbstprüfung in der Organisation;

Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse und Erstellung eines Berichts auf ihrer Grundlage;

Prüfung des Berichts durch das Leitungsorgan der Organisation, dessen Zuständigkeit die Lösung dieses Problems umfasst.

5. Die Fristen, die Form der Selbstprüfung, die Zusammensetzung der an ihrer Durchführung beteiligten Personen werden von der Organisation selbstständig festgelegt.

6. Im Rahmen der Selbstprüfung werden die Bildungsaktivitäten, das Managementsystem der Organisation, der Inhalt und die Qualität der Ausbildung der Studenten, die Organisation des Bildungsprozesses, die Nachfrage nach Absolventen und die Qualität des Personals bewertet , pädagogische, methodische, bibliothekarische und informationstechnische Unterstützung, die materielle und technische Grundlage, die Funktionsweise des internen Systems zur Bewertung der Bildungsqualität sowie die Analyse der Leistungsindikatoren einer Organisation, die der Selbstprüfung unterliegen und von der Bundesexekutive festgelegt wurden Organ, das für die Entwicklung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regelung im Bereich des Bildungswesens zuständig ist 1 .

7. Die Ergebnisse der Selbstprüfung der Organisation werden in Form eines Berichts erstellt, der den analytischen Teil und die Ergebnisse der Analyse der Leistungsindikatoren der Organisation enthält, die der Selbstprüfung unterliegen.

Der Bericht für Bildungsorganisationen der Hochschulbildung, Berufsbildungsorganisationen, Organisationen der zusätzlichen Berufsbildung, Organisationen der Zusatzbildung wird zum 1. April des laufenden Jahres und für allgemeine Bildungsorganisationen und Vorschulbildungsorganisationen zum 1. August des erstellt laufendes Jahr.

Der Bericht wird vom Leiter der Organisation unterzeichnet und mit seinem Siegel beglaubigt.

8. Platzierung von Berichten von Bildungsorganisationen der Hochschulbildung, Berufsbildungsorganisationen, Organisationen der beruflichen Zusatzausbildung, Organisationen der Zusatzausbildung in Informations- und Telekommunikationsnetzen, einschließlich auf der offiziellen Website der Organisation im Internet, und Übermittlung an den Gründer werden spätestens am 20. April des laufenden Jahres und für allgemeine Bildungseinrichtungen und vorschulische Bildungseinrichtungen - spätestens am 1. September des laufenden Jahres - durchgeführt.

1 Artikel 29 Teil 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 N 273-FZ "Über Bildung in der Russischen Föderation" .



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